Steuerberatung Bruchhaus

Beratung Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer – wegweisend und vertrauensvoll.

Der Übergang von Vermögen im Erbfall ebenso wie im Rahmen einer Schenkung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Nicht nur aus steuerlichen, auch aus wirtschaftlichen und familiären Gründen ist es ratsam, dies bereits zu Lebzeiten zu regeln. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge und –übergabe gilt es, viele Faktoren zu berücksichtigen. Oft ist die Option der Schenkung, gerade im Bereich des Immobilienvermögens, steuerlich interessant und kann in Verbindung mit Nießbrauch die Interessen des Schenkenden weiter sichern.

Wir entwickeln steuergünstige Lösungen und rechtssichere Konzepte für unsere Mandanten, ganz gleich ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt:

  • Ermittlung des zu versteuernden Erwerbs (Erbe, Schenkung)
  • Berechnung der Steuerbelastung bzw. der Steuerbefreiung
  • Gestaltung eines geeigneten Modells unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
  • Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen durch Berücksichtigung von Schenkungen, Nießbrauch, Stiftungen etc.
  • Erstellung von Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärungen.

Steuer-News

02.06.2023 Bundestag beschließt Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der Bundestag hat am 11.05.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments im Hinblick auf...
01.06.2023 Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben (BFH)
Hat ein Erblasser letztwillig Vor- und Nacherbschaft verfügt, erben zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe nacheinander, aber...
30.05.2023 Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen,...
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