Steuerberatung Bruchhaus

Zur Verstärkung meines Teams suche ich für die Betreuung mittelständischer Unternehmen, Unternehmern und deren Familien zum nächstmöglichen Zeitpunkt 

Steuerfachangestellter (w/m/d) oder Steuerfachwirt (w/m/d) für die Bereiche

Steuern, Jahresabschluss, Finanzbuchführung und Lohnbuchhaltung

Ihr Profil:

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellter (w/m/d), gerne auch mit Weiterbildung zum Steuerfachwirt (w/m/d).
  • Sie bringen fachbezogene praktische Erfahrungen sowie gute Kenntnisse im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Bilanzsteuerrecht verbunden mit Freude und Interesse am Beruf mit.
  • Sie haben Spaß an Teamarbeit, sind flexibel, engagiert und können Ihre guten EDV-Kenntnisse mit MS Office und DATEV zielorientiert einsetzen.

Ihre Tätigkeiten:

  • Selbstständige Betreuung von Mandanten
  • selbständige Bearbeitung von digitalen Finanzbuchhaltungen und monatlichen Reportings,
  • selbständige Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen,
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durchführen,
  • Prüfung von Steuerbescheiden,
  • Mitwirken bei Betriebsprüfungen

Es erwartet Sie ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, eine teamorientierte und gute Arbeitsatmosphäre, sowie eine leistungsrechte Vergütung. Die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung ist stets gegeben und wird von mir gefördert. Die tägliche Arbeit erledigen wir mit den Programmen der DATEV.

Wenn Sie sich der Herausforderung stellen wollen, freue ich mich auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Zuschriften richten Sie bitte mit Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins an:

Steuerberater
Sascha Bruchhaus
Dürerstraße 31
42549 Velbert

sbruchhaus@stb-bruchhaus.de

Steuer-News

23.04.2024 Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat...
19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer...
18.04.2024 Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas...
Weitere Steuer-News...