Steuerberatung Bruchhaus

Jahresabschlüsse – analytisch und zeitgemäß.

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den Pflichten eines jeden Unternehmers – unabhängig von Größe und Rechtsform. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende genügt jedoch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wir erstellen Berichte beispielsweise in Form von:

  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Steuerbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Sonstige Schlussbilanzen
  • Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
  • Handelsbilanzen

Und damit nicht genug. Wir analysieren die Zahlen und diskutieren mögliche Konsequenzen und Szenarien. Immer Optimierungen für die künftige Entwicklung des Mandanten im Blick.

Steuer-News

02.06.2023 Bundestag beschließt Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der Bundestag hat am 11.05.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments im Hinblick auf...
01.06.2023 Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben (BFH)
Hat ein Erblasser letztwillig Vor- und Nacherbschaft verfügt, erben zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe nacheinander, aber...
30.05.2023 Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen,...
Weitere Steuer-News...