Steuerberatung Bruchhaus

Jahresabschlüsse – analytisch und zeitgemäß.

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den Pflichten eines jeden Unternehmers – unabhängig von Größe und Rechtsform. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende genügt jedoch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wir erstellen Berichte beispielsweise in Form von:

  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Steuerbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Sonstige Schlussbilanzen
  • Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
  • Handelsbilanzen

Und damit nicht genug. Wir analysieren die Zahlen und diskutieren mögliche Konsequenzen und Szenarien. Immer Optimierungen für die künftige Entwicklung des Mandanten im Blick.

Steuer-News

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07.10.2024 Grundsätzlich kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in...
02.10.2024 6,9 % mehr Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2023
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 75,1 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein...
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