Steuerberatung Bruchhaus

Jahresabschlüsse – analytisch und zeitgemäß.

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den Pflichten eines jeden Unternehmers – unabhängig von Größe und Rechtsform. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende genügt jedoch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wir erstellen Berichte beispielsweise in Form von:

  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Steuerbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Sonstige Schlussbilanzen
  • Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
  • Handelsbilanzen

Und damit nicht genug. Wir analysieren die Zahlen und diskutieren mögliche Konsequenzen und Szenarien. Immer Optimierungen für die künftige Entwicklung des Mandanten im Blick.

Steuer-News

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29.11.2023 "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbständig tätig
Ein Zahnarzt, der als so genannter "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit...
27.11.2023 Mindern Aufwendungen des Arbeitnehmers für Garagen- oder Stellplatzkosten bei Firmenwagenüberlassung den geldwerten Vorteil?
Die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung führt nach ständiger...
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