Steuerberatung Bruchhaus

Beratung Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer – wegweisend und vertrauensvoll.

Der Übergang von Vermögen im Erbfall ebenso wie im Rahmen einer Schenkung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Nicht nur aus steuerlichen, auch aus wirtschaftlichen und familiären Gründen ist es ratsam, dies bereits zu Lebzeiten zu regeln. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge und –übergabe gilt es, viele Faktoren zu berücksichtigen. Oft ist die Option der Schenkung, gerade im Bereich des Immobilienvermögens, steuerlich interessant und kann in Verbindung mit Nießbrauch die Interessen des Schenkenden weiter sichern.

Wir entwickeln steuergünstige Lösungen und rechtssichere Konzepte für unsere Mandanten, ganz gleich ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt:

  • Ermittlung des zu versteuernden Erwerbs (Erbe, Schenkung)
  • Berechnung der Steuerbelastung bzw. der Steuerbefreiung
  • Gestaltung eines geeigneten Modells unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
  • Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen durch Berücksichtigung von Schenkungen, Nießbrauch, Stiftungen etc.
  • Erstellung von Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärungen.

Steuer-News

30.04.2024 Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem...
29.04.2024 Wachstumschancengesetz in Kraft: Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsbau kommt
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz nun endlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter...
25.04.2024 Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit...
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