Steuerberatung Bruchhaus

Jahresabschlüsse – analytisch und zeitgemäß.

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den Pflichten eines jeden Unternehmers – unabhängig von Größe und Rechtsform. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende genügt jedoch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wir erstellen Berichte beispielsweise in Form von:

  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Steuerbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Sonstige Schlussbilanzen
  • Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
  • Handelsbilanzen

Und damit nicht genug. Wir analysieren die Zahlen und diskutieren mögliche Konsequenzen und Szenarien. Immer Optimierungen für die künftige Entwicklung des Mandanten im Blick.

Steuer-News

25.04.2024 Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit...
23.04.2024 Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat...
19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer...
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